Die Schleswig-Holstein Netz AG hat neue „Technische Bedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz“ mit Stand vom 01.04.2019 veröffentlicht, als Ergänzung zur Richtlinie VDE-AR-N 4110. Diese sind gültig ab 27.04.2019 für neue Netzanschlüsse nach VDE 4110.

Link zu SH-Netz Richtlinien

Interessant für die Anlagenzertifizierung ist darin beispielsweise die Angabe, dass momentan keine EZA-Simulationsmodelle gefordert werden. Diese könnte der Netzbetreiber nach der neuen VDE 4110 bei Bedarf vom Anschlussnehmer fordern.
Des Weiteren werden verschiedene Anschlussbeispiele für Bezug und Einspeisung dargestellt

Für sogenannte „Bestandsanlagen“, die noch nach BDEW MSR 2008 zertifiziert werden, gilt eine Übergangsfrist gemäß §118 EnWG, siehe auch:

Link zu Übergangsfristen

Die bisherigen TAB NT-10-38 und NT-10-42 sind nur gültig bis 26.04.2019 und für oben genannte „Bestandsanlagen“.
Weiterin gültig bleibt hingegen die SH-Netz-Richtlinie NT-10-24 „Ferwirktechnische Anbindung“.