In der aktuellen NELEV Verordnung wird die verpflichtende Nutzung des neuen ZEREZ-Register ab dem 1.2.2025 vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Anlagen mehr ans Netz angeschlossen werden, die keine Registrierungsnummer in diesem Register haben!
Prüfen Sie daher am besten vorab, ob in Ihrem geplanten Projekt alle Erzeugungseinheiten (EZE) in diesem Register eingetragen sind und ob das Zertifikat als gültig gekennzeichnet ist. Falls Ihre EZE dort noch nicht eingetragen oder als ungültig gekennzeichnet sind, sprechen Sie Ihren Zulieferer bzw. Hersteller darauf an!
In der NELEV Verordnung §4 sind dazu die Pflichten der Hersteller, Betreiber und Netzbetreiber beschrieben. Ab dem 1.2.2025 müssen Erzeugungseinheiten eine gültige Registrierungsnummer in ZEREZ vorweisen können, sonst muss der Netzbetreiber den Anschluss an das Stromnetz verweigern bzw. die Erzeugungsanlage vom Netz trennen.
Bisher gab es bereits eine ähnlich aufgebaute FGW-Datenbank (ohne verpflichtende Nutzung), die nun durch das neue ZEREZ-Register (ebenfalls betrieben durch die FGW) ersetzt worden ist.