Das Anlagenzertifikat: Ihr Schlüssel zum Netzanschluss

Das Anlagenzertifikat, auch EZA-Zertifikat oder Netzanschlusszertifikat genannt, bestätigt Ihrer geplanten Erzeugungsanlage die Erfüllung der gültigen Netzanschlussreglen (nach FGW TR8, BDEW, VDE). Es ist vor Inbetriebnahme/Zuschaltung beim Netzbetreiber einzureichen und ist Pflicht für Erzeugungsanlagen mit einer gesamten Einspeiseleistung ab 135 kW mit Mittelspannungs- oder Hochspannungsanschluss. Wir unterscheiden folgende Typen von Anlagenzertifikaten:

Das Standard-Anlagenzertifikat Typ A (nach VDE/TR8):

Gilt für Erzeugungsanlagen, die nach dem 27.4.2019 genehmigt wurden. Nach der Richtlinie VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung) wird das Standard-Anlagenzertifikat A ab einer Anschlussleistung (maximale Wirkleistung) von 950 kW gefordert. Dieses ist grob vergleichbar mit dem bisherigen Anlagenzertifikat nach BDEW, aber etwas umfangreicher. Auch nach der Richtlinie VDE-AR-N 4120 (Hochspannung) ist dieses Verfahren vorgesehen.

Das vereinfachte Anlagenzertifikat Typ B (nach VDE/TR8):

Gilt für Erzeugungsanlagen, die nach dem 27.4.2019 genehmigt wurden. Falls keine Bau/BImsch-Genehmigung erforderlich ist dann gilt der Netzanschluss-Antrag beim Netzbetreiber. Nach der Richtlinie VDE-AR-N 4110 ist für Anschlussleistungen (maximale Wirkleistung) zwischen 135 kW und 950 kW das vereinfachte Anlagenzertifikat B einzureichen. Auch die Richtlinie VDE-AR-N 4105 für Niederspannungsanschlüsse verweist für Erzeugungsanlagen ab 135 kW auf die Anforderungen aus VDE-AR-N 4110. Ein Anlagenzertifikat wird für Niederspannungsanschlüsse aber nicht gefordert (siehe NELEV).

Das vereinfachte Anlagenzertifikat Typ B unter Auflage (nach VDE/TR8):

Diese neue Variante Typ B „unter Auflage“ wurde im Sommer 2022 in einer Änderung der NELEV Verordung beschlossen und darf bis zum 31.12.2025 ausgestellt werden. Die Details werden in einem VDE-FNN-Ausführungshinweis beschrieben, sowie im Beiblatt 2 zur FGW TR8 Rev. 9. Bestimmte Nachweispunkte können darin mit Auflage der Nachreichung versehen werden, allerdings sind weiterhin technische Mindestanforderungen nachzuweisen. Spätestens zur Konformitätserklärung (hier bis zu 18 Monate nach Inbetriebnahme) sind alle Auflagen nachweislich zu erfüllen.

Das Anlagenzertifikat Typ C (nach VDE/TR8):

Dieses Einzelnachweisverfahren kann angewendet werden, falls für die Erzeugungseinheit (EZE) kein Einheitenzertifikat vorliegt. Dies ist zum Teil bei individuellen Einzelanlagen der Fall, die nicht in Serie produziert werden. Der Nachweis erfolgt dann in einem zweistufigen Verfahren über das Anlagenzertifikat C und eine erweiterte Konformitätserklärung. Dieses Verfahren bieten wir zur Zeit nicht an.

Das bisherige/historische Anlagenzertifikat (nach BDEW/VDE/TR8):

Dies galt für Erzeugungsanlagen, die vor dem 27.4.2019 genehmigt wurden (unter Umständen mit Übergangsfrist bis Ende 2020). Falls keine Bau/BImsch-Genehmigung erforderlich ist dann gilt der Netzanschluss-Antrag beim Netzbetreiber. Pflicht für Hochspannungsanschlüsse und bei Mittelspannungsanschlüssen ab einer Anschlussleistung von 1 MVA und einer Länge der Leitung zum Netzanschlusspunkt (NAP) von über 2 km.

Anlagenzertifizierung mit NETZ-ING

Als akkreditierte Zertifizierungsstelle bietet Ihnen NETZ-ING Anlagenzertifizierung für alle Arten von Erzeugungsanlagen an, wie z.B. Erneuerbaren Energien, Windenergie, Solarenergie Photovoltaik (PV), Biogas, Biomasse, BHKW, VKM, Speicher.

Am besten Sie beantragen das Anlagenzertifikat bereits einige Monate vor der geplanten Inbetriebnahme bei NETZ-ING.

Für ein Angebot zur Anlagenzertifizierung senden Sie uns einfach das von Ihnen ausgefüllte Antragsformular (pdf-link) mit den wichtigsten Projektangaben (z.B. Vertragspartner, Anzahl und Typ der Erzeugungseinheiten) und Sie erhalten umgehend ein Angebot.

Hinweis: Es sind die elektrischen Eigenschaften der gesamten Erzeugungsanlage am Netzanschlusspunkt durch ein Anlagenzertifikat nachzuweisen. Dabei sind alle am Netzanschlusspunkt angeschlossenen Einspeiser zu berücksichtigen (also auch Bestandsanlagen). Der Netzanschlusspunkt (NAP) ist gemäß BDEW der Netzpunkt, an dem die Anschlussanlage an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen wird und entspricht in der Regel dem Netzverknüpfungspunkt.

Das Anlagenzertifikat wird in der Planungsphase erstellt und ist vor Inbetriebnahme/Zuschaltung beim Netzbetreiber einzureichen. Nach der Inbetriebnahme ist der Nachweisprozess durch eine Konformitätserklärung zum Anlagenzertifikat abzuschließen. Dabei wird der tatsächlich gebaute Stand betrachtet.

Es wird geprüft, ob das Verhalten der Summe aller Einzelanlagen am konkreten NAP die Anforderungen erfüllt. Dazu werden die Messergebnisse und das Simulationsmodell aus der Einheitenzertifizierung herangezogen, sowie die vom zuständigen Netzbetreiber übermittelten technischen Daten des Netzanschlusspunktes, charakterisiert durch die Nennspannung, Netzkurzschlussleistung, Netzimpedanzwinkel, Sternpunktbehandlung und weitere Angaben. Auch alle sonstigen Komponenten der Erzeugungsanlage, wie Kabel, Transformatoren oder Kompensationsanlagen werden in die Berechnung einbezogen. Lastfluss und dynamisches Verhalten wird mit Hilfe der etablierten Software-Programme DigSilent PowerFactory oder Matlab-Simulink berechnet.

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