In der Richtlinie VDE-AR-N 4110 wird der Nachweisprozess teilweise neu geregelt. Unter anderem wird dort die Inbetriebsetzungserklärung beschrieben (teilweise auch als Inbetriebnahmeerklärung bezeichnet). Diese dient dazu, im Rahmen der Inbetriebnahme den tatsächlich gebauten Stand aufzunehmen und durch den Anlagenbetreiber zu bestätigen. Dazu wird in der Richtlinie das Formular E.11 als Vorlage bereitgestellt.

Die Inbetriebsetzungserklärung ist vom Anlagenbetreiber selbst, oder einer von Ihm beauftragten qualifizierten Stelle (z.B. Elektroplaner, Gutachter, Hersteller,…) zu erstellen und basiert auf den Inbetriebnahmeprotokollen, Schutzprüfungen und so weiter. Wir können Ihnen dazu auch ein Angebot zukommen lassen. In diesem Fall werden Schutzprüfung und Inbetriebsetzungserklärung untervergeben, denn die Richtlinie verlangt, dass der Ersteller der Inbetriebsetzungserklärung unabhängig vom Ersteller der Konformitätserklärung sein muss.

Der Anlagenzertifizierer überprüft anhand der Inbetriebsetzungserklärung die Übereinstimmung mit dem Anlagenzertifikat, um abschließend die Konformitätserklärung auszustellen.