Das Einheitenzertifikat: Ihr Nachweis vom Hersteller

Das Einheitenzertifikat, auch EZE-Zertifikat genannt, ist eine Voraussetzung für die Erstellung des Anlagenzertifikates und damit in vielen Fällen eine Voraussetzung für den Netzanschluss in Deutschland.

Achten Sie deshalb unbedingt vor dem Kauf einer Anlage darauf, ob Ihnen der Hersteller ein gültiges Einheitenzertifikat vorlegen kann! Wenn Sie sich selbst einen Überblick verschaffen möchten, dann können Sie in der FGW-Datenbank nachsehen, ob für Ihren Hersteller und Anlagentyp ein Einheitenzertifikat gelistet ist:

http://wind-fgw.de/publikationen/datenbanken/

Das Einheitenzertifikat wird vom Hersteller einer Anlage beim Einheitenzertifizierer beauftragt und beinhaltet detaillierte Messdaten und ein Simulationsmodell, welche in der Anlagenzertifizierung genutzt werden. Es sind umfangreiche Vermessungen im Feld durchzuführen, wie die Vermessung von Leistungskurve, Oberschwingungen, Flicker und das Verhalten bei Spannungseinbrüchen. Diese aufwendige und kostspielige Untersuchung muss nur einmal pro Anlagentyp erfolgen und spart somit Einzelmessungen bei jeder weiteren installierten Einheit ein.

Falls noch kein Einheitenzertifikat vorliegt, sollte es zumindest in Arbeit sein und vorab eine Prototypenbescheinigung vorliegen. Damit kann die Erzeugungsanlage gemäß Prototypen-Regelung in VDE 4110 Kap. 12 vorläufig in Betrieb gehen und das Anlagenzertifikat kann nachgereicht werden:

Prototypen, Pilotanlagen und Fristen

Mittlerweile werden nach VDE 4110 nicht nur Einheitenzertifikate für Erzeugungseinheiten gefordert, sondern auch Komponentenzertifikate für Zusatzkomponenten der Erzeugungsanlage, die wesentlichen Einfluss auf die elektrischen Eigenschaften haben:

EZA-Regler mit Komponentenzertifikat gefordert

Komponentenzertifikat für Schutzgeräte gefordert