Die Konformitätserklärung: Ihr endgültiger Nachweis

Die Konformitätserklärung, auch EZA-Konformitätserklärung genannt, bestätigt Ihrer Erzeugungsanlage nach der Inbetriebnahme die Übereinstimmung mit dem Anlagenzertifikat und damit die tatsächliche Erfüllung der gültigen Netzanschlussregeln.

Mit dem Ausstellen der Konformitätserklärung ist der geforderte Nachweisprozess abgeschlossen. Dies sichert Ihnen die endgültige Betriebserlaubnis Ihrer Anlage gegenüber dem Netzbetreiber.

Sie können die Konformitätserklärung bei NETZ-ING direkt zusammen mit dem Anlagenzertifikat beauftragen. Aus der Anlagenzertifizierung ist uns Ihre Erzeugungsanlage dann schon bestens bekannt und wir wissen genau auf welche speziellen Punkte bei Ihrer Anlage in der Konformitätserklärung zu achten ist.

Die Konformitätserklärung nach VDE 4110 basiert auf der Inbetriebsetzungserklärung:

Inbetriebsetzungserklärung nach VDE 4110

Die Inbetriebsetzungserklärung dient dazu, im Rahmen der Inbetriebnahme den tatsächlich gebauten Stand aufzunehmen und durch den Anlagenbetreiber zu bestätigen. Dazu wird in der Richtlinie das Formular E.11 als Vorlage bereitgestellt.

Die Inbetriebsetzungserklärung ist vom Anlagenbetreiber selbst, oder einer von Ihm beauftragten qualifizierten Stelle (z.B. Elektroplaner, Gutachter, Hersteller,…) zu erstellen und enthält auch Inbetriebnahmeprotokolle, Schutzprüfungen und so weiter. Wir können Ihnen dazu auch ein Angebot zukommen lassen. In diesem Fall werden Schutzprüfung und Inbetriebsetzungserklärung untervergeben, denn die Richtlinie verlangt, dass der Ersteller der Inbetriebsetzungserklärung unabhängig vom Ersteller der Konformitätserklärung sein muss.

Der Anlagenzertifizierer überprüft anhand der Inbetriebsetzungserklärung die Übereinstimmung mit dem Anlagenzertifikat, um abschließend die Konformitätserklärung auszustellen. Erfahrungsgemäß werden auch in diesem letzten Schritt oft noch relevante Fehleinstellungen identifiziert und korrigiert.

In den TAR VDE-AR-N 4110 und 4120 von 2018, die ab dem 27.4.2019 (Genehmigung) anzuwenden sind, wurden die Fristen für Mittelspannung und Hochspannung wieder vereinheitlicht. Demnach muss die Konformität 6 Monate nach der Inbetriebnahme der gesamten Erzeugungsanlage (EZA), jedoch spätestens 12 Monate nach Inbetriebnahme der ersten Erzeugungseinheit (EZE) nachgewiesen werden. Die Konformitätserklärung ist von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (zum Beispiel Netz-Ing) auszustellen.