Die Bundesnetzagentur hat darüber informiert, dass die Grenze von 1000 MW für die Flexibilisierung von Biogasanlagen („Flexdeckel“) zu Ende Juli 2019 erreicht wurde.

Aufgrund einer Übergangsfrist von 15 Monaten dürfen aber aktuell trotzdem noch bis zum 30.November 2020 neue Anlagen unter der gleichen Regelung zugebaut werden. Dies wird auch rege genutzt, betrifft aber normalerweise nur bereits geplante und genehmigte Projekte. Falls noch eine neue Genehmigung nach BImSchG erforderlich wäre, würde man die Frist wahrscheinlich überschreiten.

Um diesen relativ neuen Zweig der erneuerbaren Energieerzeugung nicht kurz nach Entstehen wieder abzusägen, wäre es jetzt notwendig die Rahmenbedingungen ab Ende 2020 neu festzulegen. Denkbare Lösungen wären zum Beispiel die Erhöhung des Flexdeckels oder neue Maßnahmen wie die Förderung der Einbindung von Gülle und Reststoffen.