Erzeugungsanlagen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden. Die Übergangsfrist für die erstmalige Registrierung endet am 31. Januar  2021. Bitte denken Sie daran Ihre Anlage rechtzeitig im Register online einzutragen (siehe www.marktstammdatenregister.de). Anderenfalls droht eine Ordnungswidrigkeit / Geldbuße.

Die Registrierung ist bei allen Strom- und Gas-Erzeugungsanlagen verpflichtend, die unmittelbar oder mittelbar an ein Strom- bzw. Gasnetz angeschlossen werden, unabhängig davon, ob sie eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG erhalten und unabhängig vom Inbetriebnahmedatum. Eine Mindestgröße ist nicht vorgesehen. Anlagenbetreiber müssen sich selbst registrieren und die Anlagendaten eingeben. Alle Daten sind aktuell zu halten. Damit die Förderung von Solaranlagen mit Batteriespeicher ohne Einschränkungen geleistet werden kann, muss der Batteriespeicher ebenfalls fristgerecht bis zum 31.1.2021 im MaStR registriert sein.

Ziel des Marktstammdatenregisters ist es, eine zuverlässige Datengrundlage für die Energiewande zu schaffen. Insbesondere im Strommarkt ist die Erzeugungslandschaft durch eine sehr große Zahl von kleinen und kleinsten Anlagen gekennzeichnet. Das MaStR erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen:

  • Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
  • Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
  • Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas