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NETZ-ING informiert über die neuen Anschlussbedingungen Hochspannung

Zum Jahreswechsel wurden die neuen Technischen Anschlussbedingungen Hochspannung (VDE-AR-N 4120) veröffentlicht. Diese sind ab 1. Januar 2015 verbindlich, aber für neu anzuschließende Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen besteht eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Diese neue Richtlinie, auch „TAB Hochspannung“ genannt, ersetzt für Hochspannungsanschlüsse (typischerweise 110 kV) den VDN TransmissionCode von 2007 und den VDN-Leitfaden für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen „EEG-Erzeugungsanlagen am Hoch- und Höchstspannungsnetz“ von 2004.

Laut FFN-Infoblatt werden vor allem die folgenden Punkte neu geregelt: Es gibt erweiterte Anforderungen an die statische Spannungshaltung. Die Anlagen müssen hierfür in Zukunft vier Verfahren zur Blindleistungsbereitstellung beherrschen. Diese sind Blindleistungs-Spannungs-Kennlinie Q(U), Blindleistung als Funktion der Wirkleistung Q(P), Vorgabe der Blindleistung Q und Vorgabe eines cos ϕ. Das erhöht die Optionen für die Integration der Anlage in die jeweilige Netzsituation. Auch die Anforderungen an die dynamische Netzstützung wurden überarbeitet. Dies bedeutet eine deutliche Verbesserung des Verhaltens der Erzeugungsanlagen bei Netzfehlern. Darüber hinaus wurden Verfahren, mit denen Hersteller, Anlagen- und Netzbetreiber die Einhaltung der Anforderungen nachweisen und prüfen können ergänzt und konkretisiert. Die Zertifizierung von Erzeugungsanlagen und Erzeugungseinheiten mit Hochspannungsanschluss muss durch eine nach DIN EN 17065 hierfür akkreditierte Zertifizierungsstelle erfolgen. Auch die Konformitätserklärung für die Erzeugungsanlage am Hochspannungsnetz muss durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle erfolgen, vorzugsweise diejenige, die das Anlagenzertifikat ausgestellt hat.

Diese Nachweisführung durch unabhängige Drittstellen garantiert eine effektive, standardisierte, sowie diskriminierungsfreie und unparteiliche Beurteilung des Netzanschlussgesuches durch Experten mit regelmäßig überprüfter fachlicher Kompetenz auf höchstem, technischem und netzphysikalischem Niveau. Damit lehnt sich die Regelung des Nachweisprozesses eng an die Vorgaben für Windenergieanlagen aus der Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) an, die zuletzt Mitte 2014 aktualisiert wurde.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle hat bestätigt, dass die Zertifizierungsstelle NETZ-ING die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 besitzt, Zertifizierungen von Produkten in den Bereichen Netzintegration, Netzanschlusseigenschaften und Systemdienstleistungen von Erzeugungsanlagen (EZA) der Erneuerbaren Energien durchzuführen. Laut Anlage zur Akkreditierungsurkunde gilt dies ausdrücklich auch für die neue VDE-AR-N 4120.

Die NETZ-ING freut sich ihren gutachterlichen Service nun auch auf Basis der neusten Technischen Anschlussbedingungen für die Hochspannung anzubieten und damit ein Stück zur Systemsicherheit der Energiewende beizutragen.