Schleswig-Holstein:

Neue Richtlinien der Schleswig-Holstein-Netz AG

Zum 01.01.2017 wurden von der Schleswig-Holstein-Netz AG neue Richtlinien veröffentlicht (siehe obiger link zur Homepage SH-Netz). Die Netzrichtlinie NT-10-42 „Technische Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen an das Mittelspannungsnetz“ (TAB Mittelspannung Einspeiser) ist eine Ergänzung zur BDEW Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ und gültig ab 01.01.2017. Für in Planung oder im Bau befindliche Anlagen, die beim NB angemeldet sind, gilt eine Übergangsfrist bis zur IB von 6 Monaten ab Inkrafttreten dieser überarbeiteten und ergänzten Richtlinie. Unter anderem stellt der Netzbetreiber darin nochmals klar, dass in der EZA-Konformitätserklärung der Nachweis der erfolgreichen Wirkleistungsregelung und Blindleistungsregelung in der kompletten Wirkungskette von der Netzführung des zuständigen NB bis zu den Erzeugungseinheiten vorzulegen ist.

Die neue Netzrichtlinie ist zusammen mit der Netzrichtlinie NT-10-38 „Technische Bedingungen für Anschlüsse am Mittelspannungsnetz (TAB Mittelspannung)“ und der Netzrichtlinie NT-10-24 „Fernwirktechnische Anbindung von an das Mittelspannungsnetz angeschlossenen Erzeugungsanlagen über IEC 60870-5-101“ anzuwenden, die ebenfalls zum 01.01.2017 neu erschienen sind.

Außerdem wurden einzelne Hinweise veröffentlicht zu Messstellen, Speichern und zum Zertifizierungsprozess. Letzterer Hinweis legt fest, dass der Versand von Anlagezertifikaten, Bewertungsberichten, Gültigkeitserklärungen und Konformitätserklärungen ab dem 01.01.2017 nur noch in elektronischer Form erfolgen soll. NETZ-ING begrüßt diese Neuerung mit ökologischen und ökonomischen Vorteilen für alle Beteiligten.