Für Zusatzkomponenten einer Erzeugungsanlage, welche die geforderten elektrischen Eigenschaften maßgeblich beeinflussen, ist nach VDE 4110 ein Komponentenzertifikat erforderlich, welches die Erfüllung der Anforderungen an die elektrischen Eigenschaften bestätigt. Dies gilt insbesondere für EZA-Regler:

EZA-Regler mit Komponentenzertifikat gefordert

Aber auch weitere Komponenten sind von dieser Anforderung betroffen, wie zum Beispiel:

  • aktive statische Kompensationseinrichtungen (FACTS, SVC, Statcom)
  • Spannungsregler der Erzeugungseinheiten Typ 1
  • Hilfsaggregate z.B. für Erzeugungseinheiten Typ 1
  • Schutzeinrichtungen (z.B. zwischengelagerter Schutz)

Die Anforderung gilt immer dann, wenn die Zusatzkomponente nicht bereits als Teil im Einheitenzertifikat mit betrachtet wurde. Dies trifft insbesondere auf externe Schutzgeräte zu, die zum Beispiel als zwischengelagerte Schutzgeräte bei PV-Anlagen installiert werden.

Die Komponentenzertifikate beinhalten eine detallierte und geprüfte Beschreibung der elektrischen Eigenschaften der Komponente und dienen als Eingangsdaten für die Anlagenzertifizierung.